Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Entwicklung der Website durch systematrix

1.1 systematrix entwickelt ein Konzept und/ oder Pflichtenheft, welches die geplante Struktur, wesentliche Elemente sowie die Navigation der Website aufzeigt.

1.2 Bei der Entwicklung des Konzepts hat systematrix die im Briefing oder im Lastenheft festgelegten Bestandteile zu berücksichtigen.

1.3 Nach Erhalt des Konzepts hat der Auftraggeber die Möglichkeit dieses innerhalb von zwei Wochen seit Zugangsdatum gegenüber systematrix schriftlich freizugeben oder Änderungswünsche mitzuteilen. Erfolgt keine Freigabe und fehlt es an einer Ablehnung bestimmter Merkmale des Konzepts/Pflichtenhefts, so kann systematrix nach Ablauf der Zweiwochenfrist auf der Basis eines nicht gerügten Konzepts mit der Erstellung der Website fortfahren. Lehnt der Auftraggeber das Konzept/Pflichtenheft von systematrix in wesentlich geänderter, den Wünschen des Auftraggebers Rechnung tragender Version mehr als einmal ab, so hat systematrix das Recht, den Vertrag zu beenden und die für die Konzeptentwicklungsphase anteilig vereinbarte bzw. eine angemessene anteilige Vergütung, d.h. mindestens 70 % des Gesamtpreises, zu verlangen.

1.4 Nach der Freigabe eines Konzeptvorschlags durch den Auftraggeber erstellt systematrix auf dessen Grundlage die vereinbarte Zahl von Entwürfen für die grafische Umsetzung der Website (Homepage und exemplarische Folgeseite). Konkrete Inhalte können mit Blindtext und Platzhaltern angedeutet werden. Für die Auswahl des Entwurfs und somit Freigabe gilt 1.3 entsprechend.

2. Erstellung der Website durch systematrix

2.1 Nach Freigabe des Konzepts durch den Auftraggeber oder dem rügelosen Verstreichen der Zwei-Wochen-Frist gemäß 1.3 dieses Vertrages erstellt systematrix die Website entsprechend dem Konzept durch Programmierung des html-, shtml-, perl-, oder php-Codes bzw. andere dem Einsatzzweck entsprechende Programmiersprachen einer jeden einzelnen Webseite, durch Einbindung der vereinbarten Elemente in die Codes der Webseiten und durch Verknüpfung der einzelnen Webseiten untereinander gemäß der vorgesehenen Struktur.

2.2 systematrix hat die programmierten Webseiten hinsichtlich folgender Browserversionen zu optimieren: die gängigen Versionen von Internet Explorer sowie Mozilla. Die Webseiten sind ferner auf die Bildschirmauflösung 1024 x 768 zu optimieren. Die erstellten Seiten haben bei Verwendung der Browserversion, für die sie optimiert wurden, fehlerfrei ­ und auch beim Abruf von verschiedenen Computerendgeräten aus ohne Entstellung der Seitenoptik ­ abrufbar zu sein. Hyperlinks müssen, sofern sie auf Seiten innerhalb der erstellten Website verweisen, einwandfrei funktionieren. Für Elemente der Website benötigte Browser-Plugins müssen entweder in der Browserversion, für die die Seite optimiert wurde, standardmäßig enthalten sein oder müssen für den Nutzer durch Verweis auf die entsprechende Web-Seite herunterladbar gemacht werden.

2.3 systematrix hat die erstellte Website nach Fertigstellung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers zu übertragen. systematrix kann dies durch Heraufladen der Daten auf einen vom Auftraggeber spezifizierten Server, auf einen Computer, durch Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf sonstige, dem Auftraggeber zumutbare Weise bewerkstelligen. Auf Wunsch des Auftraggebers ist systematrix verpflichtet, bei Heraufladen der Website auf einen Webserver telefonisch Hilfestellung zu leisten und fernmündlich an einer Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Website teilzunehmen.

3. Urheberrechtliche Nutzungsrechtseinräumung, Namens- und Kennzeichenrechte

3.1 Ein ausschließliches Nutzungsrecht wird dem Auftraggeber nicht gewährt. Die an der Gesamt-Website, den einzelnen Webseiten sowie ggf. an eingebundenen Elementen entstehenden Urheberrechte liegen bei systematrix. Auch Entwürfe, Reinzeichnungen unterliegen dem UrhG. Die Bestimmungen des UrhG gelten auch, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Ohne schriftliche Einwilligung von systematrix darf weder im Original noch bei der Reproduktion eine Veränderung des Produktes von systematrix vorgenommen werden. Jede Nachahmung ­ auch nur von Teilen ­ ist unzulässig. Die mit der Website verbundenen einfachen Nutzungsrechte (an Design, Text, Vervielfältigung, Verbreitung, Öffentlich-Zugänglichmachung, Sendung, Aufführung, Vorführung usw.) räumt systematrix jedoch für alle derzeit bekannten Nutzungsarten nichtausschließlich und ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung in vollem Umfang dem Auftraggeber ein. Die Rechtseinräumung ist insbesondere nicht auf Nutzungen im Internet beschränkt, sondern umfasst auch die Verwertung der Website auf andere Arten und Weisen, z. B. in Rundfunk und Fernsehen, auf CD-ROM, in Printversionen sowie auf alle anderen derzeit bekannten Arten. Die Nutzungsrechte bleiben auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und systematrix bis zum Ende der gesetzlichen Schutzfrist bestehen. Die Nutzungsrechtseinräumung gilt auch für Rechte, die auf Grund neuer Gesetzeslage oder aus anderen Gründen nachträglich entstehen. Diese Rechtseinräumung, insbesondere eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte, bedarf der schriftlichen Vereinbarung mit systematrix und wird gem. § 158 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn der Auftraggeber die geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig bezahlt hat. systematrix kann eine Verwertung der Website oder einzelner Elemente vor diesem Zeitpunkt nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte nach diesem Paragraphen findet dadurch nicht statt.

3.2 systematrix ist auch nach Abschluss und Durchführung des Auftrages berechtigt, die vertragsgegenständliche Website jederzeit zu Demonstrationszwecken oder als Referenz für seine Arbeit zu benutzen. Zu diesem Zwecke kann er auch Vervielfältigungen einzelner Teile der Website (z. B. Thumbnails), insbesondere der Startseite, vornehmen, die Website öffentlich zeigen, ausstellen, vorführen, senden oder auf sonstige Weise verwerten. Er muss hierbei jedoch stets auf die Rechte des Auftraggebers hinweisen und diesen nennen. Das Recht erstreckt sich auf die vertragsgegenständliche Website in der von systematrix abgelieferten Version sowie auf spätere Versionen, sofern der ursprüngliche Gestaltungsgehalt gegenüber den Veränderungen nicht völlig in den Hintergrund getreten ist.

3.3 systematrix ermächtigt den Auftraggeber als Inhaber des nichtausschließlichen Nutzungsrechts hiermit unwiderruflich, die ihm übertragenen Rechte gegen Rechtsverletzer jederzeit im eigenen Namen geltend zu machen, insbesondere im eigenen Namen gegen jede unzulässige Verwendung der Website, einzelner Webseiten oder einzelner Elemente vorzugehen. Das Recht von systematrix, selbst gegen die unzulässigen Verwendungen vorzugehen, wird dadurch nicht ausgeschlossen.

3.4 systematrix hat Anspruch auf Nennung seines Namens als Urheber in Form eines ­ mit einem Zielpunkt seiner Wahl ­ verlinkten Vermerks auf jeder von ihm erstellten Webseite. Er darf diesen Copyright-Vermerk selbst anbringen und der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, ihn ohne Zustimmung des Webdesigners zu entfernen. Bei nachträglichen Veränderungen der Website, die über deren bloße Aktualisierung hinausgehen, hat der Auftraggeber systematrix zu informieren, auf die nachträgliche Veränderung im Zusammenhang mit dem Copyright-Vermerk hinzuweisen und ggf. auf Verlangen von systematrix zu entfernen.

3.5 Sämtliche an der Website oder einzelnen ihrer Teile oder durch Benutzung auf der Website entstehende Namens-, Titel- und Kennzeichenrecht liegen beim Auftraggeber.

3.6 systematrix ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber auf Grund dieses Vertrages den Quell-Code solcher von ihm programmierter Elemente der Website herauszugeben, bei denen er nicht aus der fertig gestellten Website selbst abzulesen oder rekonstruierbar ist.

4. Vergütung und Auslagenersatz

4.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung nach Fertigstellung gemäß 2.3 fällig.

4.2 Erbringt systematrix im Einvernehmen mit dem Auftraggeber Leistungen, die über den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtung hinausgehen, oder erbringt er Leistungen, die erst auf Grund von Pflicht- oder Obliegenheitsverletzungen des Auftraggebers erforderlich geworden sind, so erhält er hierfür eine zusätzliche Vergütung zum aktuellen Stundensatz nach Aufwand pro Stunde.

4.3 Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.4 Die Fälligkeit der Vergütung setzt eine Abnahme durch den Auftraggeber nicht voraus.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber hat systematrix alle zur Entwicklung des Konzepts notwendigen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und Wünsche rechtzeitig zu äußern.

5.2 Der Auftraggeber hat systematrix spätestens nach Freigabe des Konzepts Vorgaben und Weisungen für die visuelle Gestaltung der Website (z.B. Firmen-CD) zur Verfügung zu stellen.

5.3 Der Auftraggeber hat spätestens zwei Wochen nach Freigabe des Konzepts gemäß 1.3 systematrix alle zur Entwicklung und Erstellung der Website erforderlichen Inhalte (z.B. Fotos und Texte) zur Verfügung zu stellen ­ falls in einem Zeitplan gemäß 6.1 kein anderer Termin vereinbart ist. Für die Beschaffung und den Rechtserwerb an diesen Inhalten ist allein der Auftraggeber verantwortlich.

5.4 Sofern systematrix zum Heraufladen der fertigen Website auf den vorgesehenen Webserver berechtigt oder verpflichtet ist, so hat der Auftraggeber so bald als möglich, spätestens jedoch eine Woche vor dem vereinbarten Fertigstellungstermin der Website die Zugangsdaten (URL, Benutzername und Passwort) des betreffenden Servers zur Verfügung zu stellen.

6. Leistungszeit und Kündigung

6.1 Die Website wird gemäß beigefügtem Zeitplan fertiggestellt und bereit sein, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu werden. Die Nichteinhaltung dieses Termins ist für systematrix unschädlich, wenn und soweit die Verzögerung auf der Verletzung von Pflichten oder Obliegenheiten durch den Auftraggeber beruht.

6.2 Dieser Vertrag kann von beiden Seiten bei erheblichen Pflichtverletzungen des anderen Teils nach Mahnung und Nachfristsetzung vorzeitig beendet werden, insbesondere wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten gemäß 5. nachhaltig nicht nachkommt oder soweit er vereinbarte fällige Abschlagszahlungen und/oder Vergütungen nicht leistet.

7. Abnahme und Schlussrechnung

7.1 Nach Fertigstellung der Website und ihrer Übertragung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers gem. 2.3 ist der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zu ihrer schriftlichen Abnahme verpflichtet, sofern sie den vertraglichen Spezifikationen sowie dem freigegebenen Konzept entspricht.

7.2 systematrix ist jederzeit berechtigt, dem Auftraggeber Teile der Website zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen, die der Auftraggeber zu erteilen hat, wenn der Teil in dieser Form einer Beurteilung zugänglich ist und den Spezifikationen sowie dem Konzept (bzw. dem Prototypen) entspricht. Nach Abnahme wird eine Schlussrechnung erstellt. Ein noch offener Betrag ist innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

7.3 Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, so hat er Verzugszinsen in Höhe von 10% pro Jahr zu zahlen, sofern er nicht nachweist, dass der tatsächliche Schaden geringer ist. Die Möglichkeit von systematrix zur Geltendmachung weitergehender Ansprüche aus dem Verzug bleibt unberührt.

8. Gewährleistung und Haftung

8.1 Für Mängel in der Funktionsfähigkeit der Website (im Hinblick auf die vereinbarten Browserversionen) nach dem Stand der Technik haftet systematrix grundsätzlich entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. systematrix haftet auch dafür, dass die erstellte Website den vertraglichen Spezifikationen und dem Konzept in der freigegebenen ­ oder der Freigabe gem. 1.3 und 1.4 dieses Vertrages gleichgestellten ­ Form entspricht. Für Rügen bezüglich der künstlerischen Ausgestaltung haftet er nicht.

8.2 Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet systematrix nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Diese Haftungsreduktion gilt auch für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB. Die Haftung für Folgeschäden ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper- oder Gesundheitsverletzungen, auf die Höhe der vertragsmäßigen Vergütung gemäß 5. begrenzt, jedoch maximal bis zu der zum Zeitpunkt des Schadensfalles durch den Auftraggeber gezahlten Vergütung. Im Übrigen wird die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von systematrix auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von systematrix gilt.

8.3 Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt systematrix hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die Kosten der Rechtsverteidigung.

8.4 Für Verletzungen von Wettbewerbsrecht und ähnliche Verstöße, die auf der Konzeption der Gesamt-Website beruhen, haftet systematrix nur, wenn sie durch seine spezielle Ausgestaltung der Website entstanden sind und auf von ihm eingebrachten Ideen beruhen. Für Verstöße, die einem vom Auftraggeber verfolgten Businessmodell inhärent sind, haftet systematrix nicht. Im Übrigen haftet systematrix für Rechtsverstöße, die nicht in der Verletzung des Schutzrechtes eines Dritten bestehen nur, wenn er den Rechtsverstoß kannte.

9. Vertraulichkeit, Herausgabe- und Löschungspflichten

9.1 systematrix verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit für den Auftraggeber auf der Grundlage dieses Vertrages bekannt gewordenen Informationen auch nach Ablauf der Vertragsdauer Stillschweigen zu bewahren. Gleiches gilt umgekehrt.

9.2 systematrix verpflichtet sich, nach Fertigstellung der Website und deren Übertragung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers auf Verlangen des Auftraggebers alle ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte, die in elektronischer Form vorliegen, zu löschen; Informationen und Inhalte, die in verkörperter Form vorliegen, werden auf schriftliches Verlangen des Auftraggeber vernichtet.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

10.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, auf die auch nicht mündlich verzichtet werden kann. Auch die Aufhebung der Schriftform bedarf der Schriftform.

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt das Gesetz.

10.4 Erfüllungsort ist Berlin.

Stand: 02.12.2003